RTR Telekomunikations Sicherheistverorndung TK-NSiV 2020
Seitens der RTR und auch der Wirtschaftskammer wurde in den vergangenen Wochen die neue Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 an die Gemeinden übermittelt.
Nachdem bereits einige Nachfragen an uns herangetragen wurden, möchten wir unsere Kunden wie folgt informieren:
Diese Netzsicherheitsverordnung bezieht sich in erster Linie auf Betreiber und Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste. Nachdem die Gemeinden und Planungsverbände im Normalfall lediglich Bereitsteller passiver Infrastruktur sind, gelten die Bestimmungen dieser Verordnung nicht direkt.
Dies wurde uns von der RTR in dieser Form auch bestätigt und mitgeteilt, „dass Gemeinden und/oder Planungsverbände welche Glasfaser nur passiv bereitstellen, die Anforderungen der TK-NSiV 2020 nicht direkt zu erfüllen“ haben.
Seitens der RTR wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Betreiber/Anbieter aktiver Kommunikationsdienste (Provider) die in der Verordnung festgelegten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben und diese im Rahmen von SLA’s (Service-Level-Agreement´s) auch die Bereitsteller der passiven Infrastruktur miteinschließen. Über diese SLA’s, welche als Anhang zu den Provider oder Dark Fiber Verträgen geführt werden, sind sehr wohl max. Entstörzeiten für Schäden an der passiven Infrastruktur enthalten, welche seitens der Gemeinden bzw. Planungsverbänden sichergestellt werden müssen.
Um hier eventuellen Pönale Zahlungen durch einen Netzausfall vorzubeugen, empfehlen wir hier Vorsorge zu treffen. Dies geht auch als Empfehlung aus dem Schreiben der RTR hervor!
Im Rahmen unserer rund um Betreuung für Gemeinden und Planungsverbände, können wir dieses Service und weitere Optionen gerne anbieten!
Für Fragen oder ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!
Das Team des LWL Competence Center